Patientenverfügung – EKD https://www.ekd.de/Stellungnahme-Stiftungsrecht-61131.htm
b) Die Kirchlichkeit einer Stiftung zählt nicht zu den in § 85 Abs. 2 S. 2 BGB-E
b) Die Kirchlichkeit einer Stiftung zählt nicht zu den in § 85 Abs. 2 S. 2 BGB-E
Geburt und Tod liegen somit in Gottes Hand, der Tod wird (ebenso wie die Geburt)
(Barmen V) Das heißt: Dem Staat "wird der Anspruch auf die Errichtung einer einzigen
Christiane Maurer aus Bottrop setzt sich für die Rechte von Jesid*innen ein. Aus ihrer langjährigen Erfahrung weiß sie, dass die drohende Abschiebung für Jesid*innen eine starke Retraumatisierung bedeuten.
B. aufgrund einer Vergewaltigung, mit einem Tabu oder Scham behaftet.
Ordnungen und Riten sowie der Glaubenspraxis gegeben hat und dies auch weiterhin geben wird
alle, Erwachsene und Kinder, immer tiefer in das Geheimnis des Glaubens führen wird
Sprachgebrauch Der aus dem Französischen und Englischen stammende Begriff „Kommunität“ wird
Das wird an einigen konkreten Teilaspekten noch hervortreten.