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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (KHPflEG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/khpfleg-2022.html

Mit Schreiben vom 11.08.22 hat das BMG die Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG).
Laut des vorliegenden Entwurfs wird u. a. das Ziel formuliert, die Nutzerfreundlichkeit

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ref_e_angehoerigen-entlastungsgesetz.html

Der DBSV begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Bei den im folgenden angesprochenen Regelungsbereichen sehen wir noch Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf. Entfristung der EUTB Der DBSV begrüßt ausdrücklich, dass die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) entfristet werden soll und dass die Entscheidung …
B. 2x 10 Stunden).

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/umsetzung-marrakesch.html

Vorbemerkung Am 10.10.2017 ist die Richtlinie (EU) 2017/1564 vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und …
Im Einzelnen bestehen folgende Änderungsbedarfe: Gesetzesfolgen: Ausführlich wird

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