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Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ 1.
Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ 1.
. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom
. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung
(siehe Anlage 1) Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Agri-Photovoltaik
. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom
Planungsziele der Satzung über den B-Plan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ ist die Schaffung
bestehend aus der Planzeichnung- Teil A, den textlichen Festsetzungen- Teil B,