Beim V-Modell–Verfügbarkeitsmodell nimmt der ÖPP-Auftragnehmer auf einem bestimmten Streckenabschnitt Planungs-, Bau-, Betriebsdienst- und Erhaltungsleistungen über einen langfristigen Zeitraum wahr. Zudem muss er einen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten (Eigen- und Fremdkapital). Die Ermittlung der Vergütung unterscheidet sich vom A-Modell–Ausbaumodell im Wesentlichen in einem zentralen Punkt: der Auftragnehmer erhält ein von der Verkehrsmenge unabhängiges „Verfügbarkeitsentgelt“.
B. ohne baubedingte Fahrstreifenreduzierungen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen