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Häufig gefragt: Erhaltungszustandsbericht nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Bericht) | BFN

https://www.bfn.de/haeufig-gefragt-erhaltungszustandsbericht-nach-der-fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-bericht

Deutschland muss – wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten – alle sechs Jahre einen Bericht zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna in Deutschland bei der EU-Kommission abgeben. Der letzte FFH-Bericht musste von den EU-Ländern im Jahr 2019 abgegeben werden. Nun müssen die EU-Länder bis zum 31.07.2025 einen neuen Bericht abgeben. Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union aus dem Jahr 1992. Der Bericht gibt Aufschluss über den Zustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Wie kommt ein FFH-Bericht zustande? Was hat der FFH-Bericht mit der Diskussion zum Wolf zu tun? Antworten auf diese Fragen gibt das Bundesamt für Naturschutz.
bedeutet ein „günstiger“ oder „ungünstiger“ Erhaltungszustand im FFH-Bericht und wie wird

Förderprogramm | BFN

https://www.bfn.de/foerderprogramm-bbd

Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.
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