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Satzung – Krefelder Eislauf Verein 1981 e.V.

https://kev81.de/satzung

Die Satzung des Krefelder Eislauf-Verein 1981 e.V. § 1 Bezeichnung des Vereins Der Verein führt den Namen Krefelder Eislauf-Verein 1981 e.V.. Der Verein hat seinen Sitz in Krefeld und ist beim Vereinsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter der Nummer 40 VR 1875 eingetragen. § 2 Zweck des Vereins/ Ziele/Gemeinnützigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig und […]
Vorstand beschließen, dass ein Mitglied von der Entrichtung des Beitrages befreit wird