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Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/streik-bei-der-bahn-im-oepnv-am-flughafen-das-sind-ihre-rechte-91804

Die Gewerkschaft Verdi hat für den 27. und 28. Februar 2026 in fast allen Bundesländern zum Streik im ÖPNV (also für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen) aufgerufen. Welche Rechte Betroffene dann haben, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Foto: karepa / AdobeStock Das Wichtigste in Kürze: Wird bei Eisenbahngesellschaften

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Eier, Mehl, Zucker, Butter: Backzutaten einfach ersetzen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/eier-mehl-zucker-butter-backzutaten-einfach-ersetzen-12366

Wer aufgrund fehlender Vorräte, Ernährungsentscheidungen oder aus hygienischen Gründen beim Backen und Dekorieren auf bestimmte Zutaten verzichten möchte oder muss, kann auf eine Reihe von Alternativen ausweichen.
Frischei In Rezepten oder Bastelanleitungen – beispielsweise für Lebkuchenhäuser – wird

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Studentische Krankenversicherung: Diese Möglichkeiten gibt es | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/studentische-krankenversicherung-diese-moeglichkeiten-gibt-es-10352

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, müssen grundsätzlich krankenversichert sein. Welche studentische Krankenversicherung die richtige ist, hängt von Kriterien wie Alter, Semesterzahl, Verdienst oder bisheriger Versicherung ab.
Lebensjahr vollendet wird. Bis zur Vollendung des 25.

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Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892

Reicht bei den Eltern das Geld für die Pflege im Alter nicht, bittet der Staat bei höheren Einkommen und Vermögen die Nachkommen zur Kasse. Wir zeigen, wann und in welchem Umfang Sie sich an den Pflegekosten Ihrer Eltern beteiligen müssen.
Das Einkommen des Ehepartners wird nicht dazu gerechnet und spielt daher keine Rolle

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