Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/32.19
NW S. 528) wird im Einvernehmen mit dem Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen verordnet
NW S. 528) wird im Einvernehmen mit dem Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen verordnet
: a) der/die Oberbürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bestellte Vertretung; b)
Diakonie die Suchtberatung der Caritas die Polizei Münster In acht Veranstaltungen wird
Sofern die Beschulung an einer Förderschule ausdrücklich von den Eltern gewünscht wird
B-Side Kultur e.V. mit der Hansawerkstatt Die Hansawerkstatt soll den Münsteraner
(2) Soweit der Kostenersatz bzw. die Entgelte nach Stunden zu berechnen sind, wird
Weiterhin wird der Zugriff auf Infrastrukturdaten, wie Hotels, Restaurants, Museen
-gegenstand (1) "Münster Marketing", im folgenden als Einrichtung bezeichnet, wird