Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen in der Landeshauptstadt Schwerin – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/950be6c4-6101-11ed-a08a-1967de695b51/
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
