Zweitwohnungssteuersatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.170.1&kuo=2&sub=0
Die ortsÃŒbliche Nettokaltmiete wird in Anlehnung an den jÀhrlichen Mietaufwand – Wird eine Wohnung erst nach dem 1. – Januar in Besitz genommen wird, bis zum 15. – Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Buchstabe b) – Zweitwohnung nicht oder nicht fristgemÀß anzeigt; entgegen § 8 Abs. 1 Buchstabe a und b
Die ortsÌbliche Nettokaltmiete wird in Anlehnung an den jÀhrlichen Mietaufwand
