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Bekanntmachung Ìber die erneute förmliche Beteiligung zum FlÀchennuntzungsplan / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.31162.1&kuo=2&sub=0

Aufgrund eines Hinweises des Bauordnungsamtes des Landkreises Oder-Spree wird die – B-0308/2021 die Aufstellung eines FlÀchennutzungsplans (FNP) fÃŒr das gesamte Gebiet – B-0419/2022 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.11.2022 beschlossen – B-0470/2023 vom 05.12.2024 wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und – B-0596/2025 die erneute förmliche Beteiligung beschlossen.
B-0308/2021 die Aufstellung eines FlÀchennutzungsplans (FNP) fÌr das gesamte Gebiet

02.12.2022 – FrÃŒhzeitige Beteiligung FlÀchennutzungsplan / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.16729.1&NavID=3728.98&La=1

B-0419/2022 in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, die Öffentlichkeit – Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des FlÀchennutzungsplans, bestehend aus der – Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@ rietz-neuendorf.de wird – Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung
Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des FlÀchennutzungsplans, bestehend aus der

Bekanntmachung – Förmliche Beteiligung ErgÀnzungssatzung Möllendorfer Weg III / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.32790.1&kuo=2&sub=0

Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 mit der Beschlussvorlage B– – B-0612/2025 vom 25.11.2025 wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und – nzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf mit BegrÃŒndung (Stand 21.10.2025) wird – ZusÀtzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen fÃŒr jedermann – Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung
Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 mit der Beschlussvorlage B

Hundesteuersatzung – 1. Änderungssatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.159.1&kuo=2&sub=0

Jahrgang vom 17.03.2004, wird durch Neufassung wie folgt geÀndert: § 4 erhà – €lt folgende Fassung: Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewÀhrt fÃŒr Hunde, die – Satzung sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“ – § 5 Abs. 3 erhÀlt folgende Fassung: Die Steuer wird auf Antrag auf ein Viertel – Die SteuervergÃŒnstigung wird vom Ersten des folgenden Monats an gewÀhrt, in dem
Jahrgang vom 17.03.2004, wird durch Neufassung wie folgt geÀndert: § 4 erhÀlt