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Grundlagen und Historie | BFN

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In Expertengruppen wurden die ersten Bewertungsschemata auf der Grundlage der Mindestanstandsforderungen für die Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und Arten sowie die Überwachung erarbeitet. Die für die Berichterstattung (seit FFH-Bericht 2013) operationalisierten Bewertungsschemata finden sich unter Monitoring FFH-Richtlinie.
B. 3160).

Blue Carbon: Natürlicher Klimaschutz durch Meeresökosysteme | BFN

https://www.bfn.de/blue-carbon-natuerlicher-klimaschutz-durch-meeresoekosysteme

Einige marine Ökosysteme tragen dazu bei, CO2 längerfristig der Wassersäule zu entziehen und zu speichern. Man spricht dann von Blue Carbon (blauem Kohlenstoff) und von Blue Carbon-Ökosystemen. Der genaue Umfang solcher Speicherung ist oftmals noch nicht bekannt und bei manchen Ökosystemen ist es noch unklar, ob die Aufnahme von CO2 die gleichzeitige Abgabe von Treibhausgasen durch Atmung, Schalenbildung oder Aufwirbelung der Sedimente in der Summe übersteigt. Als anerkannte Blue Carbon-Speicher gelten Salzmarschen, Seegraswiesen und marine Sedimente. Bei biogenen Riffen und Algenwäldern gibt es noch große Wissenslücken. Salzmarschen, Seegraswiesen, Mangroven- und Tangwälder speichern insgesamt mindestens 30 Prozent des im Meer festgelegten organischen Kohlenstoffs.
Deiche) abgemildert wird.

Gesetzliche Bestimmungen | BFN

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Bis gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel auf den Markt gebracht werden dürfen, durchlaufen die entsprechenden gentechnisch veränderten Organismen (bisher sind dies transgene Pflanzen) verschiedene nationale und EG-weite Zulassungsverfahren. Das BfN ist neben anderen nationalen Behörden an verschiedenen Verfahren bei der Zulassung von GVO auf nationaler und auf EG-Ebene beteiligt und legt bei der Prüfung der Antragsunterlagen dabei den Schwerpunkt auf den Schutz der Umwelt und der Natur. Federführende Behörde in Deutschland ist seit dem 01. April 2004 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
In der gentechnikrechtlichen Genehmigung wird u.a. geregelt, für welche Anwendung