Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.38.1&kuo=1&ort=0&call=0&sfwort=0&k_sub=0&La=1
Lagerfeuer Kurzinformationen Das Entzünden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten Grundstücken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sowie stark wasserhaltigem Grünschnitt, behandeltem Holz …
Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind dürfen keine Holzfeuer entzündet werden