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Bauleitplanung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/?La=1

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der GrundstÌcke einer Gemeinde zu leiten. BauleitplÀne sind einerseits der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und andererseits der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Der FlÀchennutzungsplan stellt eine Selbstbindung der Gemeinde dar und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Der Bebauungsplan hingegen wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. BauleitplÀne sollen eine nachhaltige stÀdtebauliche Entwicklung gewÀhrleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschÌtzenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenÌber kÌnftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung soll gewÀhrleistet werden. Die BauleitplÀne sollen dazu beitragen, eine menschenwÌrdige Umwelt zu sichern und die natÌrlichen Lebensgrundlagen zu schÌtzen und zu entwickeln, auch in Verantwortung fÌr den allgemeinen Klimaschutz. Die stÀdtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild sollen baukulturell erhalten und entwickelt werden. (inhaltliche Aussagen des § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB))
ElektrizitÀt, Gas, Telekommunikation, WÀrme und Wasser, der Abwasserwirtschaft, Wind

Bauleitplanung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der GrundstÌcke einer Gemeinde zu leiten. BauleitplÀne sind einerseits der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und andererseits der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Der FlÀchennutzungsplan stellt eine Selbstbindung der Gemeinde dar und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Der Bebauungsplan hingegen wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. BauleitplÀne sollen eine nachhaltige stÀdtebauliche Entwicklung gewÀhrleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschÌtzenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenÌber kÌnftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung soll gewÀhrleistet werden. Die BauleitplÀne sollen dazu beitragen, eine menschenwÌrdige Umwelt zu sichern und die natÌrlichen Lebensgrundlagen zu schÌtzen und zu entwickeln, auch in Verantwortung fÌr den allgemeinen Klimaschutz. Die stÀdtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild sollen baukulturell erhalten und entwickelt werden. (inhaltliche Aussagen des § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB))
ElektrizitÀt, Gas, Telekommunikation, WÀrme und Wasser, der Abwasserwirtschaft, Wind