Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/pflanzliche-abfaelle-anzeige-der-beseitigung-durch-verbrennung-133504/
Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.
Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich
