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OVG NRW: Eilantrag gegen Windenergiebereiche und Beschleunigungsgebiete im Regionalplan Düsseldorf bleibt erfolglos | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Planen-Bauen/Regionalentwicklung/Informationen-Statistik-und-Publikationen/Zukunftsplaner-19

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Festlegung von vier Flächen im Reichswald auf dem Gebiet der Gemeinde Kranenburg als Windenergiebereiche und Beschleunigungsgebiete im Regionalplan Düsseldorf (18. Änderung) abgelehnt. Der Beschluss vom 12. Juni 2026 ist unanfechtbar.
begründeten obergerichtlichen Entscheidungen zum Regelungssystem des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes