Kern- und Pufferzone für Welterbe festgelegt / Nur noch eine Welterbestätte pro Jahr – Antragsabgabe verschiebt sich auf 2023/24 – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/66842640-5799-11e9-81e2-1967de695b51/
verläuft die Grenze quer über den Schweriner See bis zu dem Punkt an seinem westlichen Ufer
