Unbedenklichkeitsnachweis für das Piercen und Tätowieren https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/anerkennung/ausweise/unbedenklichkeitsnachweis/piercer-taetowierer.html
Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes Kosmetik (Schönheitspflege) berechtigt sind, müssen der Gewerbebehörde jährlich einen Unbedenklichkeitsnachweis vorlegen.
Position: wien.at Virtuelles Amt Wirtschaft AnerÂkennung und BeÂscheinigung AusÂweise
