Werbung für Nahrungsergänzungsmittel "ProstataVita Forte" unzulässig | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/urteilsdatenbank/gesundheit-pflege/werbung-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-prostatavita-forte-unzulaessig-75515
Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.06.2022, 12 O 37/21 KfH Die AN Schweiz AG warb für Nahrungsergänzungsmittel „ProstataVita Forte“. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel zu werben.
der Verbraucherzentrale und verurteilte den Anbieter in der beanstandeten Art und Weise
