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Anbieter muss Dienstleistungen klar und verständlich angeben | Verbraucherzentrale.de

https://www.verbraucherzentrale.de/urteilsdatenbank/vertraege-reklamation/anbieter-muss-dienstleistungen-klar-und-verstaendlich-angeben-85713

LG Stuttgart, Urteil vom 23.05.23, 35 O 34/23 KfH. Rocketmen B.V. bietet Verbraucher:innen die Vermittlung von Kündigungserklärungen an, aber gibt nicht klar und verständlich an, was die Dienstleistung kostet.
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