Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung – Erteilung einer Arbeitserlaubnis – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/existenzgruendung/mb-erteilung-einer-arbeiterlaubnis-4353282
Die Aufnahme und Ausübung unselbständiger Erwerbstätigkeiten durch Ausländer aus Drittstaaten außerhalb der EU erfordert einen Aufenthaltstitel, der eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Es muss also ein Aufenthaltstitel vorliegen, der eine Beschäftigung (unselbständige Erwerbstätigkeit) erlaubt.
Aufenthaltserlaubnis eines nachgezogenen Familienangehörigen eines Ausländers ihn in gleicher Weise
