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Steuerfreie Warenlieferungen in der EU zwischen Unternehmen – IHK Berlin – IHK Berlin

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Die Umsatzbesteuerung erfolgt im Empfangsland auf der Grundlage des dort geltenden Steuersatzes (Regelfall). Klicken Sie auf unsere Seite, um weitere wichtige Infos zu Nachweispflichten oder Erwerbsbesteuerungen im europäischen Ausland zu erhalten.
, die im Einzelhandel oder in einer für den Einzelhandel gebräuchlichen Art und Weise

Steuerfreie Warenlieferung ins Drittland – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/steuern-und-finanzen/download/steuerfreie-warenlieferung-ins-drittland-4488270

Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG steuerfrei abrechnen. Wir informieren Sie zu den Themen Import, Export, Einfuhr, Ausfuhr, steuerfreie Warenlieferung und tax free export.
bei Ausfuhranmeldungen bis zu einem Warenwert von 1.000 Euro), wird auf andere Weise