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Newsdetail OB | Stadt Hamm

https://www.hamm.de/ob/newsdetail/aufkommensneutral-und-mit-beguenstigung-fuer-das-wohnen

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 haben Bund und Land eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Grundlage ist die Neubewertung aller Grundstücke durch das zuständige Finanzamt. Im Rahmen der Entscheidung über den Grundsteuerhebesatz wird die Stadt Hamm die Belastung für das Wohnen – egal ob im selbstgenutzten Eigentum oder zur Miete – nun deutlich reduzieren. Dazu sind differenzierte Grundsteuerhebesätze vorgesehen.
Auf diese Weise müssen Wohngrundstücke zukünftig lediglich mit einer systembedingten