Grundstück; Informationen zur Enteignung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/grundstueck-informationen-zur-enteignung-25552/
Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums i. d. R. an Grundstücken oder Rechten durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet.
Allgemeinheit erforderlich ist und der Enteignungszweck nicht auf andere zumutbare Weise
