Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/daueraufenthalt-eu-beantragung-der-erlaubnis-29626/
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU“ erhalten.
Auf diese Weise erlangt auch ein Drittstaatsangehöriger eine gewisse Freizügigkeit
