Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat gemäß § 17b des im Jahr 2021 novellierten Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einen Beirat eingerichtet, der sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben berät. Durch einen ganzheitlichen, interdisziplinären und kinderrechtlich ausgerichteten Blick stellt der Beirat das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Außerdem setzt er sich für ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien ein.
) aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an, die sich in besonderer Weise