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BMJV – Digitale Kommunikation und Plattformen – Digitales Stalking

https://www.bmj.de/DE/themen/digitales/digitale_kommunikation/digitales_stalking/digitales_stalking_artikel.html?nn=111234

Die Nachstellung – allgemein als „Stalking“ bezeichnet – ist seit dem Jahr 2007 strafbar. Die letzte Änderung zur Nachstellung (§ 238 Strafgesetzbuch, StGB) erfolgte mit dem Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings vom 10. August 2021. Damit hat der Gesetzgeber auch auf die Zunahme des sogenannten Cyberstalkings reagiert.
Insbesondere betrifft dies Fälle, in denen der Täter auf diese Weise in E-Mail- oder

BMJV – Insolvenzrecht – Insolvenzrecht

https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/insolvenzrecht/insolvenzrecht.html?nn=144240

Als Insolvenz bezeichnet man eine Situation, in der ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen. Um einen Wettlauf der Gläubiger auf das restliche Vermögen des Schuldners zu vermeiden, stellt das Insolvenzrecht einen Verfahrensrahmen für die gemeinschaftliche Durchsetzung der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen zur Verfügung. Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, erhält diese die Gelegenheit zu einer Entschuldung und damit zu einem wirtschaftlichen Neustart.
Die Art und Weise, wie das Vermögen des Schuldners bzw. der Schuldnerin verwertet

BMJV – Rehabilitation §175-Betroffener – Rehabilitierung und Entschädigung wegen homosexueller Handlungen verfolgter Personen

https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/rehabilitation_175/Rehabilitierung_175.html

Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, die Freiheitsentziehung oder andere außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben, sind mit Blick auf ihre Verurteilung rehabilitiert und werden entschädigt.
homosexuelle Handlungen standen in der Zeit von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise

BMJV – Rehabilitation §175-Betroffener – Rehabilitierung und Entschädigung wegen homosexueller Handlungen verfolgter Personen

https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/rehabilitation_175/Rehabilitierung_175.html?nn=18096

Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, die Freiheitsentziehung oder andere außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben, sind mit Blick auf ihre Verurteilung rehabilitiert und werden entschädigt.
homosexuelle Handlungen standen in der Zeit von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise