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BMEL – Saatgut + Biopatente – Biopatente: Keine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/saatgut-und-biopatente/biopatente.html

Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
gehören (Neuheit § 3 Abs. 1 PatG) und sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise

BMEL – Agenda 2030 – Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme

https://www.bmel.de/DE/themen/internationales/agenda-2030/nachhaltige-agrar-und-ernaehrungssysteme.html

Voraussetzung für eine dauerhaft ausreichende und gesunde Ernährung bei gleichzeitigem Schutz von Mensch, Tier, Ökosystemen und Klima sind nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme. Diese sollen außerdem für eine vielfältige Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sorgen, in der Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften können und in der auch junge Menschen Perspektiven erkennen und nutzen können.
Ernährungssysteme“ sind die komplexen Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen der Art und Weise

BMEL – Boden – Lössboden – Boden des Jahres 2021

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/bodenschutz/boden2021.html?nn=2246

Das Kuratorium „Boden des Jahres“ hat am 4. Dezember 2020 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover, den Boden des Jahres 2021 vorgestellt, den Lössboden. Die Schirmherrschaft für die Auszeichnung des Lössbodens zum „Boden des Jahres 2021“ hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Elisabeth Winkelmeier-Becker, übernommen.
Koch, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Auf diese Weise entstanden und entstehen

BMEL – Agenda 2030 – Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme

https://www.bmel.de/DE/themen/internationales/agenda-2030/nachhaltige-agrar-und-ernaehrungssysteme.html?nn=4210

Voraussetzung für eine dauerhaft ausreichende und gesunde Ernährung bei gleichzeitigem Schutz von Mensch, Tier, Ökosystemen und Klima sind nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme. Diese sollen außerdem für eine vielfältige Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sorgen, in der Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften können und in der auch junge Menschen Perspektiven erkennen und nutzen können.
Ernährungssysteme“ sind die komplexen Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen der Art und Weise

BMEL – Beiräte – Weiterentwicklung der Politik für die ländlichen Räume

https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/beiraete/agrbeir-stellungnahme-lr.html

Der Wissenschaftliche Beirat begrüßt und unterstützt die zunehmende Ausrichtung der Agrarpolitik hin zu einer sektorübergreifenden Politik für die ländlichen Räume. Er sieht jedoch mit Sorge, dass sich trotz der Bemühungen um die Weiterentwicklung dieser Politik grundlegende Ineffizienzen in der Politikgestaltung fortsetzen, wobei insbesondere die Mehrebenenverflechtung der Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen (EU, Bund, Länder, Kommunen) falsche Anreize setzt.
Auf diese Weise sollen dezentrale Entscheidungsstrukturen gestärkt und eindeutige

BMEL – Pflichtangaben – EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html

Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Sie muss so abgefasst sein, dass die Verwendung des Lebensmittels in geeigneter Weise