BMEL – Spezielle Lebensmittel – Zulassung und Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/spezielle-lebensmittel/lebensmittelzusatzstoffe.html?nn=5154
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Ihre Verwendung muss grundsätzlich bei verpackten und lose angebotenen Lebensmitteln gekennzeichnet werden.
„mit Konservierungsstoff“, „mit Geschmacksverstärker“), die Art und Weise der Angabe