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Abfallentsorgung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.490.1&NavID=3728.72&La=1

AbfÀlle sind im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes alle beweglichen Sachen, derer sich íhr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. AbfÀlle sind einer ordnungsgemÀßen Verwertung bzw., sollte das nicht möglich sein, einer ordnungsgemÀßen Beseitigung zuzufÃŒhren. (Quelle: Landkreis Oder-Spree) Leider gibt es immer noch Menschen, die aus unterschiedlichsten GrÃŒnden Ihren Abfall verbrennen, nicht in der Lage sind ordnungsgemÀß Abfall zu trennen oder ihren Abfall irgendwo ablagern.  Sollte Sie Zeuge eines solchen Verhaltens werden, können Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde oder die Polizei wenden. Diese Form der illegalen Entsorgung belastet die Umwelt, fÃŒhrt zu vermeidbaren Kosten fÃŒr die Allgemeinheit und wird deshalb in keiner Weise durch die Gemeinde Rietz-Neuendorf tollerriert.
Dabei spielt es keine Rolle, wem Wald gehört.

Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.38.1&kuo=1

Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 m zum Wald unterliegen

Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 m zum Wald unterliegen

Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 m zum Wald unterliegen

Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 m zum Wald unterliegen

Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 m zum Wald unterliegen

Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 m zum Wald unterliegen

Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 m zum Wald unterliegen