3G-Regel in städtischen Dienstgebäuden – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/31034/35165.html
Wegen der dauerhaft hohen Corona-Infektionszahlen beschränkt die Stadtverwaltung den Zugang zu den städtischen Dienststellen für Besucherinnen und Besucher. Ab Dienstag, 30. November 2021, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen die Rathäuser, Bürgerbüros und andere Dienststellen betreten dürfen, die geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind.
Dafür stehen in der Altstadt vier Teststationen bereit.
