Zulassung von Lernmitteln in NRW | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/zulassung-von-lernmitteln-nrw
Bevor in Nordrhein-Westfalen ein Lernmittel im Unterricht eingesetzt werden kann, muss es zugelassen sein. Der Zulassungsprozess erfolgt dabei über unterschiedliche Wege.
benötigen eine Verfahrenszeit von ca. drei Monaten und die Vereinfachten Verfahren ca. vier
