Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Politik/Wahlen/Volksbegehren-entscheid/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.707.1
Die bevollmächtigte Person darf aber nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten
