Dein Suchergebnis zum Thema: vier

Centralised Securities Database (CSDB) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/forschung/fdsz/forschungsdaten/csdb-769884

Die Centralised Securities Database ist ein vereinheitlichter Stamm- und Referenzdatenbestand auf Basis einzelner Wertpapierkennnummern. Die Daten enthalten Informationen zu weltweiten Wertpapieren, Emittenten und Preisen für börsenfähige Anleihen und Schuldverschreibungen, börsenfähige Geldmarktpapiere, Aktien, Genussscheinen und Investmentfondsanteilen.
Verfügbare Module Für die Forschung stehen vier unterschiedlich abgegrenzte Unterteilungen

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Tony Cragg, Unsere Brocken, 1992 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/kunst/skulpturen-und-installationen/tony-cragg-unsere-brocken-1992-607114

Die Beziehung zwischen Natur und Kultur spielt im Werk von Tony Cragg eine wichtige Rolle. Er möchte Objekte schaffen, „die weder in der Natur noch in unserer funktionalen Welt existieren“. Dazu verwendet er ein breites Spektrum an natürlichen und industriell gefertigten Materialien.
Bundesbank hat der gebürtige Brite, der seit über 30 Jahren in Wuppertal lebt, vier

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Hausbankverfahren (HBV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/hausbankverfahren

Bei der Kontoführung und der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs unterscheidet die Deutsche Bundesbank grundsätzlich zwischen „Einlagenkreditinstituten“ (Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung 2013/575/EU) und „sonstigen Kontoinhabern“. Die Kategorie „sonstige Kontoinhaber“ umfasst dabei folgende Kundengruppen: öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln karitative und gemeinnützige Einrichtungen Zahlungsdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.
Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln Die vier

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Hausbankverfahren (HBV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/hausbankverfahren/hausbankverfahren-hbv--603110

Bei der Kontoführung und der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs unterscheidet die Deutsche Bundesbank grundsätzlich zwischen „Einlagenkreditinstituten“ (Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung 2013/575/EU) und „sonstigen Kontoinhabern“. Die Kategorie „sonstige Kontoinhaber“ umfasst dabei folgende Kundengruppen: öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln karitative und gemeinnützige Einrichtungen Zahlungsdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.
Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln Die vier

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