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Häufig gefragt: Erhaltungszustandsbericht nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Bericht) | BFN

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Deutschland muss – wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten – alle sechs Jahre einen Bericht zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna in Deutschland bei der EU-Kommission abgeben. Der letzte FFH-Bericht musste von den EU-Ländern im Jahr 2019 abgegeben werden. Nun müssen die EU-Länder bis zum 31.07.2025 einen neuen Bericht abgeben. Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union aus dem Jahr 1992. Der Bericht gibt Aufschluss über den Zustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Wie kommt ein FFH-Bericht zustande? Was hat der FFH-Bericht mit der Diskussion zum Wolf zu tun? Antworten auf diese Fragen gibt das Bundesamt für Naturschutz.
Wolf oder Blaugrüner Streifenfarn, Böhmischer Enzian oder Grünes Besenmoos und vier