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Gesamtindikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/gesamtindikator-artenvielfalt-und-landschaftsqualitaet

Der Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität wurde als Schlüsselindikator für die Nachhaltigkeit von Landnutzungen im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Bundesregierung 2002) entwickelt und in die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) übernommen. Er wird daher regelmäßig in den Indikatoren- und Rechenschaftsberichten zur NBS, zuletzt im Indikatorenbericht 2023 zur NBS (BMUV 2023) sowie in den Indikatorenberichten zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berichtet, zuletzt im Indikatorenbericht 2021 (Statistisches Bundesamt 2021).
Der Gesamtindikator setzt sich aus den vier Teilindikatoren Agrarland, Wälder, Siedlungen

Hochwasserschutz | BFN

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Überschwemmungen sind Naturereignisse, die vor allem durch starke, lang anhaltende Niederschläge und Schneeschmelze verursacht werden. Der Ausbau der Flüsse führt jedoch zu einer Verschärfung der Hochwassersituation. Maßnahmen des naturverträglichen Hochwasserschutzes, wie die Reaktivierung von Flussauen, tragen dazu bei das Hochwasserrisiko zu verringern und hochwasserbedingte Schäden zu vermeiden. Gleichzeitig verbessern sie die ökologischen Funktionen der Flusslandschaften im Naturhaushalt.
B. am Rhein 1983, 1988, 1993 und 1995, an der Donau 1988, Pfingsten 1999 sowie jeweils

Biodiversität und Finanzwelt | BFN

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Biodiversität ist die Grundlage für die Funktionalität von Ökosystemen und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen, die für das menschliche Wohlergehen unerlässlich sind. Beispielweise wird über die Erhaltung der biologischen Vielfalt hinaus eine Vielzahl weiterer Funktionen für den Menschen gesichert, u. a. Erholung in naturnahen Landschaften, Klimagasminderung, Bestäubungsleistungen oder Bodenschutz durch ökologischen Landbau. Der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung des Zustandes der Ökosysteme stellen jedoch wirtschaftliche Risiken dar. Gleichzeitig können wirtschaftliche Aktivitäten negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme haben. Daher ist es von Vorteil, „Naturkapital“ in die nationalen Rechnungslegungssysteme einzubeziehen und Unternehmen, einschließlich Finanzinstitute, ihre Abhängigkeiten von der Natur und ihre Auswirkungen auf diese, messen und offenlegen.
Durch fehlgeleitete öffentliche Gelder entstünden weltweit Schäden im Wert von vier

Kooperation mit Nutzern beim Natura 2000-Management | BFN

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Für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Praxis ist es notwendig, ein geeignetes und effektives Management der Gebiete zu etablieren bzw. fortzusetzen. Der Erfolg der Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen hängt wesentlich von der Kooperation mit Flächeneigentümern und -nutzern ab.
Kern des Vorhabens waren vier ausgewählte Nutzungsbereiche: Abbau von mineralischen

Blue Carbon: Natürlicher Klimaschutz durch Meeresökosysteme | BFN

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Einige marine Ökosysteme tragen dazu bei, CO2 längerfristig der Wassersäule zu entziehen und zu speichern. Man spricht dann von Blue Carbon (blauem Kohlenstoff) und von Blue Carbon-Ökosystemen. Der genaue Umfang solcher Speicherung ist oftmals noch nicht bekannt und bei manchen Ökosystemen ist es noch unklar, ob die Aufnahme von CO2 die gleichzeitige Abgabe von Treibhausgasen durch Atmung, Schalenbildung oder Aufwirbelung der Sedimente in der Summe übersteigt. Als anerkannte Blue Carbon-Speicher gelten Salzmarschen, Seegraswiesen und marine Sedimente. Bei biogenen Riffen und Algenwäldern gibt es noch große Wissenslücken. Salzmarschen, Seegraswiesen, Mangroven- und Tangwälder speichern insgesamt mindestens 30 Prozent des im Meer festgelegten organischen Kohlenstoffs.
B.  

Häufig gefragt: Erhaltungszustandsbericht nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Bericht) | BFN

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Deutschland muss – wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten – alle sechs Jahre einen Bericht zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna in Deutschland bei der EU-Kommission abgeben. Der letzte FFH-Bericht musste von den EU-Ländern im Jahr 2019 abgegeben werden. Nun müssen die EU-Länder bis zum 31.07.2025 einen neuen Bericht abgeben. Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union aus dem Jahr 1992. Der Bericht gibt Aufschluss über den Zustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Wie kommt ein FFH-Bericht zustande? Was hat der FFH-Bericht mit der Diskussion zum Wolf zu tun? Antworten auf diese Fragen gibt das Bundesamt für Naturschutz.
Wolf oder Blaugrüner Streifenfarn, Böhmischer Enzian oder Grünes Besenmoos und vier