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Schöffenwahl / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Ehrenamt/Sch%C3%B6ffenwahl/

Im Jahr 2023 wuden bundesweit die Schöffen fÌr die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewÀhlt. Gesucht wurden auch aus der Stadt Neubrandenburg 96 Frauen und MÀnner, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Durch die Stadtvertretung wurde auf der Sitzung am 16. MÀrz 2023 die Vorschlagsliste mit 130 Bewerberinnen und Bewerbern bestÀtigt. Über das Ergebnis der Wahl wuden die Bewerber vom Schöffenwahlausschuss informiert. Den Bewerbern wird auf diesem Wege fÌr Ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes einer Schöffin/ eines Schöffen gedankt. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
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10 Jahre Silvio Witt als OberbÃŒrgermeister – eine persönliche Bilanz in 10 GegenstÀnden / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6531.1&object=tx%7C3330.6531.1

Heute jÀhrt sich der Amtsantritt von Silvio Witt als OberbÃŒrgermeister der Vier-Tore-Stadt – fÃŒr jedes Jahr seiner Amtszeit und erzÀhlen von wichtigen Ereignissen, die die Vier-Tore-Stadt – Er soll die herausragenden Leistungen der Sportlerinnen und Sportler der Vier-Tore-Stadt – Der Bundeswehrpreis „Bundeswehr und Gesellschaft“ wurde 2021 an die Vier-Tore-Stadt – Bahnhofsvorplatz, der Lokschuppen und eine neue Schwimmhalle werden das Stadtbild der Vier-Tore-Stadt
nden Heute jÀhrt sich der Amtsantritt von Silvio Witt als OberbÌrgermeister der Vier-Tore-Stadt

WÃŒrdigung des Ehrenamtes / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Ehrenamt/?La=1

In jedem Jahr ehrt die Stadt Neubrandenburg anlÀsslich ihres GrÌndungstages bei einem BÌrgerempfang Menschen, die sich in hervorragender und uneigennÌtziger Art und Weise im Ehrenamt fÌr die Gesellschaft einsetzen. Auch 2026 sollen Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit ihrer Arbeit zum Wohle der Stadt besonders hervorgetan haben, wÀhrend des BÌrgerempfangs am 4. Januar eine Anerkennung durch den StadtprÀsidenten und den OberbÌrgermeister erhalten. Diese Auszeichnung geht mit einem Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt einher. Vereine, VerbÀnde und Initiativen sind deshalb aufgerufen, VorschlÀge zu unterbreiten, wer fÌr diese Ehrung in Frage kommen könnte. Es wird darum gebeten, den entsprechenden Antrag auf WÌrdigung des Ehrenamtes bis zum 30. Juni 2025 fÌr das PrÀsidium der Stadtvertretung im BÌro der Stadtvertretung einzureichen.
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Schöffenwahl / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Ehrenamt/Sch%C3%B6ffenwahl/?La=1

Im Jahr 2023 wuden bundesweit die Schöffen fÌr die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewÀhlt. Gesucht wurden auch aus der Stadt Neubrandenburg 96 Frauen und MÀnner, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Durch die Stadtvertretung wurde auf der Sitzung am 16. MÀrz 2023 die Vorschlagsliste mit 130 Bewerberinnen und Bewerbern bestÀtigt. Über das Ergebnis der Wahl wuden die Bewerber vom Schöffenwahlausschuss informiert. Den Bewerbern wird auf diesem Wege fÌr Ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes einer Schöffin/ eines Schöffen gedankt. Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
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FlÀchennutzungsplan / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Fl%C3%A4chennutzungsplan/?La=1

Der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die sich aus der beabsichtigten stÀdtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren BedÌrfnissen der Gemeinde in den GrundzÌgen dar (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch). Es werden zum Beispiel FlÀchen fÌr Wohnungsbau, Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Dabei wird nicht unbedingt die derzeit vorhandene Nutzung widergespiegelt, sondern vielmehr die zukÌnftig angestrebte konzeptionelle FlÀchenentwicklung deutlich gemacht. Der FlÀchennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Unterlagen zum FlÀchennutzungsplan besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der PlÀne bzw. BeschlÌsse.
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FlÀchennutzungsplan / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Fl%C3%A4chennutzungsplan/

Der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die sich aus der beabsichtigten stÀdtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren BedÌrfnissen der Gemeinde in den GrundzÌgen dar (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch). Es werden zum Beispiel FlÀchen fÌr Wohnungsbau, Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Dabei wird nicht unbedingt die derzeit vorhandene Nutzung widergespiegelt, sondern vielmehr die zukÌnftig angestrebte konzeptionelle FlÀchenentwicklung deutlich gemacht. Der FlÀchennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Unterlagen zum FlÀchennutzungsplan besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der PlÀne bzw. BeschlÌsse.
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WÃŒrdigung des Ehrenamtes / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Ehrenamt/

In jedem Jahr ehrt die Stadt Neubrandenburg anlÀsslich ihres GrÌndungstages bei einem BÌrgerempfang Menschen, die sich in hervorragender und uneigennÌtziger Art und Weise im Ehrenamt fÌr die Gesellschaft einsetzen. Auch 2026 sollen Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit ihrer Arbeit zum Wohle der Stadt besonders hervorgetan haben, wÀhrend des BÌrgerempfangs am 4. Januar eine Anerkennung durch den StadtprÀsidenten und den OberbÌrgermeister erhalten. Diese Auszeichnung geht mit einem Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt einher. Vereine, VerbÀnde und Initiativen sind deshalb aufgerufen, VorschlÀge zu unterbreiten, wer fÌr diese Ehrung in Frage kommen könnte. Es wird darum gebeten, den entsprechenden Antrag auf WÌrdigung des Ehrenamtes bis zum 30. Juni 2025 fÌr das PrÀsidium der Stadtvertretung im BÌro der Stadtvertretung einzureichen.
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