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Studium / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Bildung/Studium/?La=1

In der Stadt Neubrandenburg werden diverse Bachelor- und MasterstudiengÀnge angeboten. Das Studieren in der Stadt am Tollensesee ist besonders bei denjenigen beliebt, die das familiÀre Studentenleben bevorzugen und die sich eher in einer kleineren Stadt mit etwa 65.000 Einwohnern wohlfÌhlen.
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Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Denkmalschutz/

Denkmale in Form von Kirchen, BÌrgerhÀusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prÀgen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und Ìberliefern Wissen Ìber lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze Ìberwacht. So bleibt das uns nur kurz Ìberantwortete Erbe auch fÌr die zukÌnftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend fÌr die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus kÌnstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen stÀdtebaulichen GrÌnden unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde gefÌhrt. WÀhrend die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss fÌr die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
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BebauungsplÀne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.231.1&object=tx%7C2751.231.1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
) Industrieviertel 23.1 “Kruseshofer Straße“ (einfacher B-Plan) Stadtgebiet Ost