Informationspflichten nach DS-GVO | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/gesundheitswesen/informationspflichten-nach-ds-gvo
Künftig müssen Einrichtungen im Gesundheitswesen die Patienten deutlich umfassender als bislang und zudem in einer nachvollziehbaren Weise darüber informieren, ob und wie sie Daten verarbeiten.
Verstöße gegen Art. 12 bis 15 DS-GVO werden mit dem erhöhten Bußgeldrahmen von bis zu vier