Wilhelma – corona-verordnung-fuer-den-wilhelma-besuch-gilt-jetzt-die-3g-regel https://www.wilhelma.de/aktuelles/aktuelles/news-presse/meldung/corona-verordnung-fuer-den-wilhelma-besuch-gilt-jetzt-die-3g-regel
Ab sofort gilt für den Einlass in die Wilhelma in Stuttgart die 3G-Regel. Mit der am Sonntag verkündeten 10. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist ab Montag, 16. August 2021, der Zugang zur Wilhelma für Gäste – mit wenigen Ausnahmen – nur noch möglich, wenn sie entweder gegen COVID-19 vollständig geimpft bzw. davon genesen sind oder alternativ einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Ausgenommen sind davon Kinder unter sechs Jahren und ältere noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und sonderpädagogischen Einrichtungen.
Viele hatten die Eintrittskarten für diesen Tag schon lange im Voraus gebucht und