Um die Klimaziele der Europäischen Union und der einzelnen Mitgliedstaaten zu erreichen, müssen Gebäude in der EU bis 2050 emissionsfrei beheizt werden. Dies erfordert den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz durch energetische Sanierungen. Im Dezember 2023 hat die EU nun die Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet, die „Energetische Mindesteffizienzstandards“ (englisch: “Minimum Energy Performance Standards”, kurz: MEPS) für Nichtwohngebäude einführt. Demnach müssen bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der Nichtwohngebäude saniert werden, in denen am ineffizientesten geheizt wird. Zu Nichtwohngebäuden zählen Schulen, Krankenhäuser, Büros und Geschäfte. Diese machen rund 30 Prozent der gesamten Gebäudefläche in der EU aus und sind für circa 34 Prozent des Endenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser verantwortlich.
Daten und Fakten für die Nationale Biomassestrategie Meldungen 01.04.2025 Wie viel