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Newsletter Image Topthemen Insekten in Lebensmitteln Nahrungsergänzung: Zu viel
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Bei Fertigpackungen sind Unterfüllungen erlaubt, allerdings ist ein Ausgleich durch andere übergewichtige Packungen erforderlich.
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Bei einem Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Fruktose und Gemüsekonzentraten fehlt eine vollständige Nährwerttabelle. Ist das zulässig?
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Normalerweise erfahre ich den Anteil von Zutaten, die auf dem Etikett beworben werden – es sei denn, sie werden „in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung“ zugesetzt. Aber was heißt das?
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Soweit ich weiß, fallen sie unter die Novel Food-Verordnung und sind somit zulassungspflichtig. (19.10.2016, aktualisiert am 06.04.2021)
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Bei einem Roggenbrot steht im Zutatenverzeichnis an erster Stelle Weizen. Ist das nicht Verbrauchertäuschung?
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