Kinderrechte ins Grundgesetz: Formulierung unzureichend https://www.dbjr.de/artikel/kinderrechte-ins-grundgesetz-formulierung-unzureichend
Die Koalitionsparteien haben sich auf einen Textentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Die Formulierung fällt hinter völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention zurück und ist in wesentlichen Punkten nachzubessern.
Beteiligungsrechte sind viel mehr als nur rechtliches Gehör.