BMJ – Pressemitteilungen – Bürokratieabbau in Aktion – Abschaffung des Güterrechtsregisters zum 1. Januar 2023 https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1230_Abschaffung_Gueterrechtsregister.html
Das seit dem 1. Januar 1900 in Deutschland bestehende Güterrechtsregister wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die entsprechenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden ersatzlos aufgehoben.
dort steht, wird noch gebraucht oder passt noch in die Zeit – doch aufgeräumt wird viel