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Für Unternehmen – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/fuer-unternehmen/

Die USK bietet ein breites Spektrum an Services für Unternehmen an und hilft bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Neben Informationen zur Prüfung von Spielen, Apps, Online-Inhalten sowie Messen und Veranstaltungen finden Sie hier auch Informationen zu Beratungsleistungen, zum technischen Jugendmedienschutz und zu weiteren Services im Zuge einer USK.online Mitgliedschaft. Weitere Informationen
rechtlichen Schutz, der im deutschen Jugendschutz möglich ist, und profitieren Sie von vielen

Für Unternehmen – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/fuer-unternehmen/?pk_campaign=uskdestartseitesliderlinkslide3&pk_kwd=uskde

Die USK bietet ein breites Spektrum an Services für Unternehmen an und hilft bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Neben Informationen zur Prüfung von Spielen, Apps, Online-Inhalten sowie Messen und Veranstaltungen finden Sie hier auch Informationen zu Beratungsleistungen, zum technischen Jugendmedienschutz und zu weiteren Services im Zuge einer USK.online Mitgliedschaft. Weitere Informationen
rechtlichen Schutz, der im deutschen Jugendschutz möglich ist, und profitieren Sie von vielen

Jugendschutzsachverständige – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/die-usk/grundlagen-und-struktur/jugendschutzsachverstaendige/

Seit 2003 besteht ein Prüfgremium in einem Regelverfahren bei der USK aus vier ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen und einem/einer Ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), der/die den Vorsitz innehat. Die Sachverständigen werden auf gemeinsamen Vorschlag der Obersten Landesjugendbehörden und der Computerspielewirtschaft vom USK-Beirat ernannt. Die bis zu 50 ehrenamtlich tätigen Sachverständigen sind sowohl von der USK als… Mehr lesen »Jugendschutzsachverständige
Viele von ihnen haben gleichzeitig auch Erfahrungen aus anderen Medienselbstkontrollen