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Beratung – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/fuer-unternehmen/service-angebot-der-usk/beratung/

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bietet unabhängig vom hoheitlichen Kennzeichnungsverfahren Beratungsleistungen für Hersteller und Entwickler von Computer- und Videospielen an. Damit können Anbieter vor und während der Entwicklung ihrer Spiele die in Deutschland relevanten Jugendschutzaspekte noch besser berücksichtigen und diese auch in ihre Vermarktungsplanung einbeziehen. Es können Videos, Gameplay-Material oder Konzepte in Bezug auf ihre Jugendschutzrelevanz… Mehr lesen »Beratung
Wie die USK Ihnen Rechtsschutz und viele weitere Vorteile bieten kann erfahren Sie

Wie wird ein Spiel geprüft und wer entscheidet über die Altersfreigabe? – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/die-usk/arbeit-der-usk/wie-wird-geprueft/

Kriterien Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Kriterien wurden in Zusammenarbeit mit der USK, den Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden und unter Berücksichtigung der Spruchpraxis der BzKJ (ehem. BPjM) entwickelt und erklären, welche Aspekte sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken könnten. Spielesichter*innen Spielesichter*innen sind dafür verantwortlich,… Mehr lesen »Wie wird ein Spiel geprüft und wer entscheidet über die Altersfreigabe?
Viele von ihnen haben gleichzeitig auch Erfahrungen aus anderen Medienselbstkontrollen