I. EinleitungBereits am 11. Dezember 1999, wurde der Türkei der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten der EU zuerkannt. Den offiziellen Status „Beitrittskandidat“ vergibt die EU an solche Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, welcher nach einer positiven Empfehlung durch die EU-Kommission vom Rat der europäischen Union einstimmig angenommen wurde. Art. 49 des EU-Vertrages räumt nämlich jedem europäischen Land das Recht ein, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft zu stellen. Ein solches Assoziierungsabkommen (Ankara Abkommen genannt) schloss die Türkei bereits im Jahr 1963 mit dem Vorgänger der EU, der EWG, ab.[1]Der Eintritt der Türkei in die Europäische Union ist an politische und wirtschaftliche Bedingungen geknüpft: Laut den 1993 in Kopenhagen formulierten Kriterien muss die Türkei wie alle Beitrittskandidaten eine stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung aufweisen und die Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten wahren. Weiterhin ist die Türkei verpflichtet, alle EU-Richtlinien und das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Die Beitrittskandidaten müssen sich zudem alle Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen.[2]Seit 12 Jahren verhandelt die Europäische Union mit der Türkei über einen Beitritt. Die Gespräche waren dabei von Anfang an schwierig. Kanzlerin Angela Merkel etwa verkündete zu Beginn ihrer Amtszeit, dass sie einem EU-Beitritt der Türkei grundsätzlich kritisch gegenüberstehe. Seit dem gescheiterten Putsch in der Türkei Mitte 2016 und dem daraufhin folgenden brutalen Vorgehen Erdogans gegen Oppositionelle, spätestens nach dem Referendum über eine Verfassungsreform ist das Verhältnis zwischen Brüssel und Ankara zunehmend angespannt. Die überwiegende Mehrheit der europäische Spitzenpolitiker sieht die Beitrittsgespräche kritisch oder verlangen sogar, diese zu beenden.[3]Die Verhandlungen sind folglich ins Stocken geraten. Die Fronten sind verhärtet. Es stellt sich die Frage, ob mit Einführung des Präsidialsystems ein Beitritt überhaupt in Frage kommen kann und darf.Im Folgenden soll ein kurzer Einblick in das allgemeine EU-Beitrittsverfahren gegeben werden, um dann das Präsidialsystem der Türkei zu erläutern und auf die dadurch hervorgerufenen Reaktionen in Deutschland und der Europäischen Union einzugehen. [1] Spiegel, http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-beitritt-der-tuerkei-das-verhaeltnis-im-historischen-rueckblick-chronologie-a-1122897.html (zuletzt besucht am 26.04.17).[2] bpb, http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/69242/eu-beitrittskandidat-tuerkei-10-12-2009 (zuletzt besucht am 25.04.17). [3] Spiegel, http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu- beitritt-der-tuerkei-das-verhaeltnis-im-historischen-rueckblick-chronologie-a-1122897.html (zuletzt besucht am 25.04.17).
Präsidialsystem Das Prinzip des Präsidialsystems ist nicht neu und hat sich bereits in vielen