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Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Denkmalschutz/?La=1

Denkmale in Form von Kirchen, BÌrgerhÀusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prÀgen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und Ìberliefern Wissen Ìber lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze Ìberwacht. So bleibt das uns nur kurz Ìberantwortete Erbe auch fÌr die zukÌnftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend fÌr die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus kÌnstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen stÀdtebaulichen GrÌnden unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde gefÌhrt. WÀhrend die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss fÌr die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
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Stadtsanierung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Stadtsanierung/?La=1

Damit die StÀdte die Aufgaben und Herausforderungen innerhalb der stÀdtebaulichen Entwicklung besser bewÀltigen können, unterstÌtzt der Bund die Herstellung nachhaltiger stÀdtebaulicher Strukturen mit Programmen zur StÀdtebauförderung. Dazu gewÀhrt der Bund den LÀndern Finanzhilfen gemÀß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der LÀnder und Kommunen ergÀnzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den LÀndern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV StÀdtebauförderung) zur VerfÌgung gestellt. Hauptziel der StÀdtebauförderung ist es, die StÀdte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stÀrken und entgegenstehende MÀngel oder MissstÀnde dauerhaft zu beheben. Schwerpunkte fÌr den Einsatz der Finanzhilfen sind: StÀrkung von InnenstÀdten und Ortsteilzentren in ihrer stÀdtebaulichen Funktion unter besonderer BerÌcksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Maßnahmen der Sozialen Stadt Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten LÀndern Wiedernutzung von FlÀchen, insbesondere der in InnenstÀdten, unter BerÌcksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren StÀdten und Gemeinden in dÌnn besiedelten, lÀndlich geprÀgten RÀumen
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Stadtsanierung / Stadt Neubrandenburg

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Damit die StÀdte die Aufgaben und Herausforderungen innerhalb der stÀdtebaulichen Entwicklung besser bewÀltigen können, unterstÌtzt der Bund die Herstellung nachhaltiger stÀdtebaulicher Strukturen mit Programmen zur StÀdtebauförderung. Dazu gewÀhrt der Bund den LÀndern Finanzhilfen gemÀß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der LÀnder und Kommunen ergÀnzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den LÀndern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV StÀdtebauförderung) zur VerfÌgung gestellt. Hauptziel der StÀdtebauförderung ist es, die StÀdte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stÀrken und entgegenstehende MÀngel oder MissstÀnde dauerhaft zu beheben. Schwerpunkte fÌr den Einsatz der Finanzhilfen sind: StÀrkung von InnenstÀdten und Ortsteilzentren in ihrer stÀdtebaulichen Funktion unter besonderer BerÌcksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Maßnahmen der Sozialen Stadt Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten LÀndern Wiedernutzung von FlÀchen, insbesondere der in InnenstÀdten, unter BerÌcksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren StÀdten und Gemeinden in dÌnn besiedelten, lÀndlich geprÀgten RÀumen
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