Dein Suchergebnis zum Thema: tore

Kino »Filmpalast« (aus der Denkmalliste gestrichen am 12.06.2007) – Stargarder Tor

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.3127.1&object=tx%7C3330.3127.1

Neubrandenburg ab 1899 im SchÃŒtzenhaus auf dem Wall zwischen heutiger Turmstraße und Neuem Tor – und kurze Zeit spÀter auch im Konzerthaus, östlich des Stargarder Tores, statt – im Jahr 1928 zur Errichtung eines eigenen KinogebÀudes westlich des Stargarder Tores – der charakteristischen Formensprache der 1920er Jahre Bezug auf das Stargarder Tor
Filmpalast« (aus der Denkmalliste gestrichen am 12.06.2007) – Stargarder Tor 2 © Vier-Tore-Stadt

Mit dem Hund in Neubrandenburg unterwegs / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Freizeit/Mit-dem-Hund-unterwegs/?La=1

FÌr ein rÌcksichtsvolles Miteinander aller Neubrandenburger und GÀste mit und ohne Hunde sind einige Festlegungen und Regeln zu beachten: GrundsÀtzlich gilt, dass Hunde jederzeit wirksam zu beaufsichtigen sind. Dazu gehört in einigen Bereichen der Stadt u. a. auch zum Schutz der Hunde der Leinenzwang. Auf das BerÀumen von Hundekot legen nicht nur die BÌrgerinnen und BÌrger Neubrandenburgs, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes großen Wert. Um diese Pflicht zu erleichtern, stehen an vielen Standorten Hundetoiletten (blaue Piktogramme) zur VerfÌgung, welche regelmÀßig mit HundekottÌten bestÌckt werden. Diese HundekottÌten sind weiterhin kostenlos an bestimmten Anlaufstellen (schwarze Piktogramme) innerhalb der Stadt erhÀltlich. Der Wald prÀgt auch um und in Neubrandenburg die Landschaft und gehört zu unseren ReichtÌmern mit einem natÌrlichen Lebensraum von Wildtieren. Um die dort lebenden Wildtiere nicht zu verjagen oder zu hetzen, besteht hier nach dem Landeswaldgesetz eine Anleinpflicht fÌr Hunde. Um die gewÌnschten Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die Piktogramme bzw. die eingefÀrbten FlÀchen oder Gebiete an. Weitere BeitrÀge zu Leben und Wohnen: Standesamt Migrations- und Integrationsangebote Friedhofswesen Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: Stadtplan/Geodatenportal
Sprungziele zum Inhalt zum HauptmenÌ zum UntermenÌ Leben & Wohnen Vier-Tore-Stadt

Mit dem Hund in Neubrandenburg unterwegs / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Freizeit/Mit-dem-Hund-unterwegs/

FÌr ein rÌcksichtsvolles Miteinander aller Neubrandenburger und GÀste mit und ohne Hunde sind einige Festlegungen und Regeln zu beachten: GrundsÀtzlich gilt, dass Hunde jederzeit wirksam zu beaufsichtigen sind. Dazu gehört in einigen Bereichen der Stadt u. a. auch zum Schutz der Hunde der Leinenzwang. Auf das BerÀumen von Hundekot legen nicht nur die BÌrgerinnen und BÌrger Neubrandenburgs, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes großen Wert. Um diese Pflicht zu erleichtern, stehen an vielen Standorten Hundetoiletten (blaue Piktogramme) zur VerfÌgung, welche regelmÀßig mit HundekottÌten bestÌckt werden. Diese HundekottÌten sind weiterhin kostenlos an bestimmten Anlaufstellen (schwarze Piktogramme) innerhalb der Stadt erhÀltlich. Der Wald prÀgt auch um und in Neubrandenburg die Landschaft und gehört zu unseren ReichtÌmern mit einem natÌrlichen Lebensraum von Wildtieren. Um die dort lebenden Wildtiere nicht zu verjagen oder zu hetzen, besteht hier nach dem Landeswaldgesetz eine Anleinpflicht fÌr Hunde. Um die gewÌnschten Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die Piktogramme bzw. die eingefÀrbten FlÀchen oder Gebiete an. Weitere BeitrÀge zu Leben und Wohnen: Standesamt Migrations- und Integrationsangebote Friedhofswesen Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: Stadtplan/Geodatenportal
Sprungziele zum Inhalt zum HauptmenÌ zum UntermenÌ Leben & Wohnen Vier-Tore-Stadt

Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Denkmalschutz/?La=1

Denkmale in Form von Kirchen, BÌrgerhÀusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prÀgen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und Ìberliefern Wissen Ìber lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze Ìberwacht. So bleibt das uns nur kurz Ìberantwortete Erbe auch fÌr die zukÌnftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend fÌr die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus kÌnstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen stÀdtebaulichen GrÌnden unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde gefÌhrt. WÀhrend die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss fÌr die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Sprungziele zum Inhalt zum HauptmenÌ zum UntermenÌ Leben & Wohnen Vier-Tore-Stadt