EhrenbÃŒrgerschaft / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Ehrenb%C3%BCrgerschaft/
Wer sich ganz besonders etwa auf dem Gebiet der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, des politischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens fÌr das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer BÌrger verdient gemacht hat, der kann zum EhrenbÌrger Neubrandenburgs werden. So regelt es die dazugehörige Satzung. Wird jemand fÌr die Verleihung des EhrenbÌrgerrechts vorgeschlagen, prÌft der OberbÌrgermeister diesen Vorschlag. EndgÌltig entscheidet die Stadtvertretung. Sie kann das EhrenbÌrgerrecht auch wieder entziehen. Mit dem Tod erlischt die EhrenbÌrgerschaft. EhrenbÌrgerinnen und EhrenbÌrger der Stadt Neubrandenburg:
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