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WÃŒrdigung des Ehrenamtes / Stadt Neubrandenburg

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In jedem Jahr ehrt die Stadt Neubrandenburg anlÀsslich ihres GrÌndungstages bei einem BÌrgerempfang Menschen, die sich in hervorragender und uneigennÌtziger Art und Weise im Ehrenamt fÌr die Gesellschaft einsetzen. Auch 2026 sollen Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit ihrer Arbeit zum Wohle der Stadt besonders hervorgetan haben, wÀhrend des BÌrgerempfangs am 4. Januar eine Anerkennung durch den StadtprÀsidenten und den OberbÌrgermeister erhalten. Diese Auszeichnung geht mit einem Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt einher. Vereine, VerbÀnde und Initiativen sind deshalb aufgerufen, VorschlÀge zu unterbreiten, wer fÌr diese Ehrung in Frage kommen könnte. Es wird darum gebeten, den entsprechenden Antrag auf WÌrdigung des Ehrenamtes bis zum 30. Juni 2025 fÌr das PrÀsidium der Stadtvertretung im BÌro der Stadtvertretung einzureichen.
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EhrenbÃŒrgerschaft / Stadt Neubrandenburg

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Wer sich ganz besonders etwa auf dem Gebiet der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, des politischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens fÌr das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer BÌrger verdient gemacht hat, der kann zum EhrenbÌrger Neubrandenburgs werden. So regelt es die dazugehörige Satzung. Wird jemand fÌr die Verleihung des EhrenbÌrgerrechts vorgeschlagen, prÌft der OberbÌrgermeister diesen Vorschlag. EndgÌltig entscheidet die Stadtvertretung. Sie kann das EhrenbÌrgerrecht auch wieder entziehen. Mit dem Tod erlischt die EhrenbÌrgerschaft. EhrenbÌrgerinnen und EhrenbÌrger der Stadt Neubrandenburg:
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